Katasterwesen

Grenzen als Grundlage
der Orientierung.

Kataster

Eine Vermessung im Zusammenhang mit dem Kataster ist zumeist eine sehr komplexe Angelegenheit, da neben den Interessen der Eigentümer und Anrainer die gesetzlichen Vorgaben im Behördenverfahren berücksichtigt werden müssen (Vermessungsamt, Grundbuch, Gemeinde, Forstbehörde, Agrarbehörde, usw.).

Wir bieten Ihnen eine optimale Beratung, Vertretung vor Behörden, Durchführung der Vermessungsarbeiten und im Falle von Grundstücksteilungen die Herstellung von verbücherungsfähigen Urkunden.

Unser Tätigkeitsfeld umfasst folgende Tätigkeiten

Grenzfeststellungen

  • Grenzvermessungen zum Zwecke der katastralen und grundbücherlichen Teilung von Grundstücken (Grundstückteilung)
  • Vereinigung von Grundstücken
  • Grenzfeststellung
  • Absteckungen bestehender Grenzen
  • Grenzwiederherstellung
  • Grenzberichtigung
  • Erhebungen und Bearbeitung alter Urkunden

Katastertechnische Arbeiten nach Großbaustellen

  • Grundeinlöse im Zuge von Straßen- und Gleisbau

Alles auf einen Blick

Referenzen zu Kataster

  • Kunde: ÖBB-Infrastruktur Bau AG
  • Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Dr. Helmut Steiner
  • Auftragssumme: ca. 75.000,- Euro
  • Projektumfang: Länge: ca. 3 km, Fläche: ca. 18 ha
  • Projektdauer: 2004 bis 2008
  • Projektgebiet: Graz-Puntigam

Projektbeschreibung:
Katasterschlußvermessung Südbahn, Baulos 4, Graz-Puntigam bis Feldkirchen

Nach Fertigstellung des zweigleisigen Ausbaues in diesem Abschnitt der Südbahn wurde eine katastertechnische Schlußvermessung durchgeführt welche folgende Hauptschritte beinhaltete: Im Zuge einer Begehung mit der ÖBB-Projektleitung wurde anhand des tatsächlich in Anspruch genommenen Bereiches ein Grenzverlauf definiert. Dieser Bereich wurde mit entsprechender Grenzvermarkung signalisiert und vermessen.

Im Zuge einer weiteren Grenzbegehung mit den jeweiligen Anrainern (Grenzverhandlung) wurden diese über den neuen Grenzstand informiert und etwaige Änderungswünsche aufgenommen. Dieser gewünschte Endzustand wurde mit Hilfe einer sogenannten §15-Teilungsurkunde (lt. Liegenschaftsteilungsgesetz) im zuständigen Vermessungsamt eingereicht und dort behördlich durchgeführt.

Mitarbeiter:
Dipl.-Ing. Christoph Permann, Thomas Ober

  • Kunde: ÖBB-Infrastruktur Bau AG
  • Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Gerhard Gobiet
  • Auftragssumme: ca. 87.000,- Euro
  • Projektumfang: Länge: ca. 4 km, Fläche: ca. 24 ha
  • Projektdauer: 2004 bis 2008
  • Projektgebiet: Feldkirchen bei Graz

Projektbeschreibung:
Katasterschlußvermessung Südbahn, Baulos 6, Feldkirchen bis Kalsdorf

Nach Fertigstellung des zweigleisigen Ausbaues in diesem Abschnitt der Südbahn wurde eine katastertechnische Schlußvermessung durchgeführt welche folgende Hauptschritte beinhaltete: Im Zuge einer Begehung mit der ÖBB-Projektleitung wurde anhand des tatsächlich in Anspruch genommenen Bereiches ein Grenzverlauf definiert. Dieser Bereich wurde mit entsprechender Grenzvermarkung signalisiert und vermessen.

Im Zuge einer weiteren Grenzbegehung mit den jeweiligen Anrainern (Grenzverhandlung) wurden diese über den neuen Grenzstand informiert und etwaige Änderungswünsche aufgenommen. Dieser gewünschte Endzustand wurde mit Hilfe einer sogenannten §15-Teilungsurkunde (lt. Liegenschaftsteilungsgesetz) im zuständigen Vermessungsamt eingereicht und dort behördlich durchgeführt.

Mitarbeiter:
Dipl.-Ing. Christoph Permann, Thomas Ober

  • Kunde: ÖBB-Infrastruktur Bau AG
  • Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Gerhard Gobiet
  • Auftragssumme: ca. 87.000,- Euro
  • Projektumfang: Länge: ca. 4 km, Fläche: ca. 24 ha
  • Projektdauer: 2004 bis 2008
  • Projektgebiet: Feldkirchen bei Graz

Projektbeschreibung:
Katasterschlußvermessung Südbahn, Baulos 6, Feldkirchen bis Kalsdorf

Nach Fertigstellung des zweigleisigen Ausbaues in diesem Abschnitt der Südbahn wurde eine katastertechnische Schlußvermessung durchgeführt welche folgende Hauptschritte beinhaltete: Im Zuge einer Begehung mit der ÖBB-Projektleitung wurde anhand des tatsächlich in Anspruch genommenen Bereiches ein Grenzverlauf definiert. Dieser Bereich wurde mit entsprechender Grenzvermarkung signalisiert und vermessen.

Im Zuge einer weiteren Grenzbegehung mit den jeweiligen Anrainern (Grenzverhandlung) wurden diese über den neuen Grenzstand informiert und etwaige Änderungswünsche aufgenommen. Dieser gewünschte Endzustand wurde mit Hilfe einer sogenannten §15-Teilungsurkunde (lt. Liegenschaftsteilungsgesetz) im zuständigen Vermessungsamt eingereicht und dort behördlich durchgeführt.

Mitarbeiter:
Dipl.-Ing. Christoph Permann, Thomas Ober